Beim Bezahlen mit EC-Karte und Unterschrift sollen Kundendaten besser geschützt werden.
Die Angaben dürften längstens zwei Wochen gespeichert werden, sagte eine Sprecherin des Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen. Bisher habe es Speicherungen bis zu einem Jahr gegeben. Auf entsprechende neue Mindeststandards für das Lastschriftverfahren hätten sich NRW, Hessen und Bayern verständigt. In den drei Ländern sitzen große Zahlungsdienstleister.
Eingeschränkt werden soll auch die Bildung gemeinsamer Datenpools, in denen neben der Kontonummer Kaufbetrag, Zeitpunkt und Ort des Einkaufs hinterlegt sind. Solche Datensammlungen sollen künftig "ausschließlich zur Missbrauchsbekämpfung" zulässig sein. Zudem müssten Kunden, die das Lastschriftverfahren nutzen, über die Verwendung ihrer Daten informiert werden.
Im deutschen Einzelhandel werden rund zwölf Prozent der Einkäufe mit EC-Karte und Unterschrift bezahlt, auf die Methode mit EC-Karte und Geheimzahl entfallen etwa 20 Prozent. Der Handel will am Lastschriftverfahren festhalten, da bei den Läden dafür keine Gebühren anfallen.
Die Vereinbarung der drei Länder ist eine Handlungsempfehlung für die Unternehmen ohne rechtlich bindende Wirkung. Andere Länder hätten sich mit noch strengeren Anforderungen nicht durchsetzen können, so der NDR. Das Verfahren war wegen mangelhaften Datenschutzes in die Kritik geraten.