ELENA-Verfahren gescheitert!

Der Bund zieht die Notbremse und hat beschlossen, sich von dem stark kritisierten ELENA-Verfahren „schnellstmöglich“ zu verabschieden.

Seit der Einführung des ELENA-Verfahrens beanstandeten Datenschützer die zentrale Speicherung von sensiblen Daten (wie z.B. Gehalt, Fehlzeiten, Streiktage, Kündigungsgrund) auch wenn diese Daten überhaupt nicht benötigt wurden und befürchteten den Missbrauch. Unternehmen mussten diese Daten erheben und zur Verfügung zu stellen, der bürokratische Aufwand nahm zu statt ab, erforderliche Datenschutzprinzipien wurden nicht erfüllt.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Ob dafür das neu angekündigte Konzept für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung die datenschutzrechtlichen Grundsätze berücksichtigt, bleibt abzuwarten.

 

Durch diese Maßnahme wurde der Datenschutz in Deutschland gestärkt und der Schutz von personenbezogenen Daten über die Sammelwut des Staates gestellt.