Die neuen Regeln treten heute in Kraft. Nutzerdaten aus allen Google-Diensten werden künftig zu einem umfassenden Nutzerprofil zusammengefasst.
Mit Google kann man nicht nur suchen. Das US-Unternehmen bietet im Internet eine Vielzahl weiterer Dienste an: darunter den E-Maildienst Googlemail, das Netzwerk Google+, das Videoportal YouTube oder die Kartendienste Google Maps und Earth. Für jeden Dienst galten bisher eigene Datenschutzbestimmungen.
Künftig gibt es für alle Google-Dienste nur noch eine einzige allgemeine Datenschutzerklärung.(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) Die Bestimmungen wurden gründlich überarbeitet. Das neue Regelwerk sei "einfacher und verständlicher", sagt Google.
Die neuen Regeln treten heute am 1. März 2012 in Kraft. Sie gelten für alle Nutzer, die einen der über sechzig Dienste in Anspruch nehmen, die Google im Internet anbietet. Von besonderer Bedeutung ist das neue Regelwerk für alle diejenigen, die sich bei Google namentlich angemeldet haben, also ein Google-Nutzerkonto besitzen.
Künftig will Google Daten, die ein solcher Nutzer in einem Dienst "bereitstellt", mit Daten aus anderen Diensten "kombinieren". Dadurch könne man einen User in allen Google-Diensten als ein- und dieselbe Person identifizieren, sagt Google. Das bedeutet: Die Daten, die der Nutzer bei der Google-Suche, bei Google+, YouTube oder einem anderen Dienst eingibt, werden zu einem einzigen Datensatz zusammengefasst und unter dem User-Namen abgespeichert. Es entsteht ein umfassendes Nutzerprofil.
Was sagen Datenschützer von Datenschutz RheinMain?
Nutzer, die sich bei Google über ihren Datenschutz informieren wollen, hätten es mit den neuen Regeln künftig deutlich leichter, sagt Stiftung Warentest. Google bleibe in vielen Formulierungen aber auffällig vage und räume sich weitreichende Rechte ein, die nach deutschem Recht angreifbar seien.
Scharfe Kritik ruft vor allem die Ankündigung hervor, dass Google künftig Nutzerdaten aus seinen Diensten zusammenführen will. Es deute alles darauf hin, dass hier gegen geltendes europäisches Datenschutzrecht verstoßen werde.
Die neuen Regeln wurden auch von der französischen Datenschutzbehörde geprüft. Ihr vorläufiges Ergebnis: Googles Datenschutzerklärung sei mit EU-Recht unvereinbar.