Uruguay hat als erstes Nicht-Mitglied des Europarates in Straßburg das "Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" ratifiziert.
Am 1. August tritt die Datenschutz-Konvention des Europarates in dem südamerikanischen Land in Kraft. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, in ihren nationalen Gesetzen Prinzipien wie die Zweckbindung, angemessene Speicherfristen sowie ein Recht der Bürger auf Einsicht in ihre nationalen Gesetzen zu gießen.
Die "Konvention 108" aus dem Jahr 1981 ist der einzige Datenschutzstandard mit potenziell internationaler Gültigkeit, heißt es in einer Mitteilung des Europarats. Allerdings musste er sich immer wieder Kritik von Datenschutzaktivisten anhören, dass er international eher seine Cybercrime-Konvention zum "Exportschlager" machen wollte.
Die Cybercrime-Konvention haben die USA, Australien, Japan und die Dominikanische Republik ratifiziert, weitere Länder wie Kanada und Südafrika sind noch im Ratifizierungsverfahren. Dass die Cybercrime-Konvention trotzdem noch in weniger Ländern umgesetzt ist, nämlich derzeit 39, liegt auch an der Zögerlichkeit mancher EU-Staaten, darunter etwa Tschechien, Irland und Griechenland.
Der Europarat hofft, mehr internationale Partner für seine zentralen Abkommen zu finden. Das Ministerkomitee des Rates beschloss Ende voriger Woche Schritte zur "Förderung von Konventionen, zur Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten und zu Konventionsvorbehalten". Die Ministervertreter begrüßten mehr Werbung für die Europaratsabkommen zu machen und wollen Nicht-Mitgliedsländer, aber auch zivilgesellschaftliche Gruppen stärker einbeziehen, wenn bestehende und neue Rechtsinstrumente ausgearbeitet werden. Die neuen Nicht-EU-Beitrittsstaaten sollen dabei auch einen finanziellen Beitrag für das Europaratsbudget leisten.
Die Ministervertreter begrüßten gleichzeitig auch die laufenden Arbeiten zur "Bestandsaufnahme der Konventionen des Europarates durch eine kritische Überprüfung ihrer Relevanz". Danach soll auch darüber entschieden werden, was international vorangetrieben wird. Die Datenschutzkonvention wird in Straßburg selbst als eines der zentralen Abkommen eingestuft. Der Europarat hat im vergangenen Jahr eine Novellierung auf den Weg gebracht, die unter anderem schärfere Transparenz- und Einsichtnahme-Verpflichtungen, die Aufnahme neuer Kategorien "sensibler Daten", etwa genetischer und biometrischer Art, und ein ein neues Kapitel zu unabhängigen Aufsichtsbehörden vorsieht. Auch der Anspruch auf Informationsfreiheit als konkurrierendes Gut soll in der Konvention künftig seinen Platz finden. (Monika Ermert) / (anw)
Quelle: heise.de