Nordosten führt Gütesiegel für Datenschutz ein

Öffentliche Einrichtungen im Norosten sollen zur Verarbeitung persönlicher Daten von Bürgern künftig Produkte einsetzen, die ein Datenschutz-Gütesiegel tragen.

Es gehe zum Beispiel um die Verarbeitung personenbezogener Daten in öffentlichen Verwaltungen oder Krankenhäusern oder um Lernsoftware an Schulen. Das Siegel bescheinige dem Produkt oder dem Prozess die Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit des Landes.

 

Wettbewerbsvorteil Datenschutz

 

Die Verleihung des Gütesiegels müsse vom Produkthersteller oder der Vertriebsfirma beantragt werden. Für sie sei das Gütesiegel ein Qualitätsmerkmal und ein Wettbewerbsvorteil. Die öffentlichen Stellen, die das zertifizierte Produkt einsetzen, könnten sicher sein, dass sie dem Datenschutz genügen. Der Bürger wiederum könne sicher sein, dass mit seinen Daten korrekt umgegangen werde. Die Prüfung eines Produkts durch Experten dauert rund drei Monate. Das Gütesiegel wird jeweils für zwei Jahre erteilt.

 

Kritik an Fahndung in sozialen Medien

 

Gegenüber Online-Fahndungen der Polizei nach Tatverdächtigen zeigte sich der Datenschutzbeauftragte skeptisch. Die Polizei stelle immer häufiger zum Beispiel Fahndungs- oder Zeugenaufrufe auf ihre Facebook-Seite, die durch die Nutzer sehr schnell weitergegeben würden. Daten und Fotos würden verbreitet, wo sie nicht hingehörten, sagte Dankert in Schwerin. Zudem könnten Fahndungen online nicht beendet werden.

 

Online-Fahndungen erfolgreich

 

Deshalb Dankert gab an der Technischen Universität (TU) Berlin eine Studie zu Online-Fahndungen in Auftrag. Demnach sind Online-Fahndungen der Polizei allerdings sehr erfolgreich, wie der Wissenschaftler Stefan Frühwirt vom Institut für Sprache und Kommunikation der TU sagte. Die Informationen würden sich schneller und kostengünstiger verbreiten als offline. Risiken gebe es, weil der Fortgang der Informationen nicht zu verfolgen sei. Es könne zu öffentlicher Empörung kommen, zu Beleidigungen, Morddrohungen bis hin zur Mob-Bildung auf der Straße. Er empfahl, Online-Fahndungen nur bei "schweren Straftaten mit erheblicher Bedeutung" einzusetzen, keinesfalls beim Fahrraddiebstahl.

 

Datenschützer wenden sich an Innenminister

 

Dankert sagte, die Kritik der Datenschützer sei bereits an die Innenministerkonferenz gegangen. Jetzt müssten die Justizminister eine rechtliche Bewertung der Online-Fahndungen vornehmen. "Sicherlich wird es einen Kompromiss geben. Aber kampflos das Feld räumen wollen die Datenschützer nicht", kündigte Dankert an.

 

Quelle: ndr.de