In die Diskussion um die geplante PKW-Maut haben sich jetzt auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu Wort gemeldet. Sie kritisieren vor allem die automatisierte Erfassung und Speicherung der Kennzeichen und fordern einen Verzicht auf diese Überwachungsmaßnahmen.
In dem kürzlich vorgestellten Referentenentwurf für das Mautgesetz ist die Speicherung sogenannter Kontrolldaten vorgesehen, die bis zu 13 Monate aufbewahrt werden sollen. Hiermit soll bei Erstattungsansprüchen von PKW-Haltern überprüft werden können, ob diese innerhalb des letzten Jahres tatsächlich keine der mautpflichtigen Autobahnen oder Bundesfernstraßen genutzt haben. Zu diesen Daten gehören neben dem Kfz-Kennzeichen auch ein Bild des Autos sowie Ort und Zeit der Erfassung auf den mautpflichtigen Straßen.
Nicht mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen vereinbar
Alternative Kontrollmöglichkeiten
In ihrer gemeinsamen Entschließung weisen die Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass es für diese Aufgabe auch „mildere und gleichermaßen effektive“ Kontrollmaßnahmen gebe. Neben der Gefahr, dass die gesammelten Daten für Bewegungsprofile genutzt werden könnten, sehen sie eine zusätzliche Problematik darin, dass auch private Unternehmen an der Erhebung und Kontrolle der Maut beteiligt sind und damit ebenfalls auf die hier gesammelten Daten Zugriff haben.
BKA will Zugriff auf die Mautdaten
Dass diese Bedenken nicht unberechtigt sind und eine solche Datensammlung auch bei Strafverfolgern Begehrlichkeiten weckt, zeigte sich erst kürzlich wieder, als der scheidende BKA-Präsident Jörg Ziercke in einem Interview mit der Welt den Zugriff auf die Mautdaten in besonderen Ausnahmefällen der Schwerstkriminalität forderte.
Quelle: haufe.de