Nachdem die Bundesdatenschutzbehörde bislang dem Innenministerium unterstand, wird sie durch eine jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetzesnovelle ab 2016 eigenständig. Der Opposition und Datenschutzexperten geht die Regelung jedoch nicht weit genug.
Die Gesetznovelle zur Schaffung einer von Bundesinnenministerium unabhängigen Datenschutzbehörde war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung die völlige Unabhängigkeit dieser Behörde eingefordert hatte. Nach monatelangen Beratungen und einigen Anpassungen hat der Bundestag die Gesetzesnovelle nun verabschiedet, sodass die Bundesdatenschutzbehörde ab 2016 nicht mehr dem Bundesinnenministerium unterstellt ist.
Änderungsvorschläge kaum übernommen
Unabhängige Sachverständige hatten einen umfangreichen Katalog mit Änderungsvorschlägen zum Gesetzesentwurf vorgelegt, aus dem jedoch lediglich ein einziger Punkt übernommen wurde. Demnach muss die Bundesdatenschutzbeauftragte nun nicht mehr im Einvernehmen mit der Bundesregierung aussagen, wenn eine Zeugenaussage etwa vor einem Untersuchungsausschuss ansteht. Allerdings ist immer noch vorgesehen, dass vor derartigen Zeugenaussagen, sofern diese „den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ betreffen, eine Rücksprache mit der Regierung erfolgen muss.
Opposition übt Kritik
Bei Vertretern der Opposition stieß diese Regelung auf wenig Gegenliebe, die hierin eine Art Maulkorb-Erlass sieht. Ebenfalls kritisiert wurde die geringe personelle Ausstattung der Behörde, die zunächst um lediglich sechs Stellen aufgestockt werden soll.
Bundesbeauftragte für Datenschutz begrüßt unabhängige Datenschutzaufsicht
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, begrüßte in einer Pressemitteilungdie Einführung der unabhängigen Datenschutzaufsicht, bedauerte zugleich jedoch, dass die Bundesregierung ihre zusätzlichen Vorschläge weitestgehend ignoriert habe.
Zusätzliche Mittel eingefordert
Zugleich forderte sie noch einmal ein klares Bekenntnis des Bundestages zu einer tatsächlich unabhängigen Datenschutzaufsicht, die nur mit einer starken und funktionsfähigen Behörde zu erreichen sei, und die daher mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden müsse. Die notwendigen Voraussetzungen dazu müssten vom Gesetzgeber in den Haushaltsplanungen für das Jahr 2016 geschaffen werden. Ohne ausreichende Mittel drohe die Datenschutzkontrolle ansonsten zu einem Feigenblatt zu werden.
Quelle: haufe.de