Ein Kommentar von Christian Stöcker
Die Vorratsdatenspeicherung soll jetzt durchs Bundeskabinett. Komplett rechtsstaatlich kontrolliert diesmal, absolut wasserdicht, sagen die zuständigen Minister. Dabei stimmt das gar nicht: Das neue Gesetz schafft die Anonymität im Netz ab.
Sind Sie Rechtsanwalt, Arzt, Seelsorger oder Journalist? Oder von Beruf kriminell? Dann haben Sie gewisse Chancen, das Internet auch in Zukunft noch sicher anonym nutzen zu können, wenn Sie das wünschen. Sie gehören keiner dieser Berufsgruppen an? Dann hoffen Sie besser, dass sich künftig kein Polizeibeamter dafür interessiert, was Sie so im Internet treiben.
Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, der am heutigen Mittwoch das Kabinett passieren soll, würde definitiv Schluss machen mit der Anonymität im Netz. Zumindest für all jene - siehe "von Beruf kriminell" - die sich nicht mit technischen Mitteln zu helfen wissen.
"Aber es gibt da doch den Richtervorbehalt für den Zugriff auf die gespeicherten Daten", werden Sie jetzt vielleicht sagen, "das haben doch der Innen- und auch der Justizminister immer wieder betont." Ja, das stimmt, betont haben Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) immer wieder, dass dieser schwerwiegende Eingriff in die Rechte aller Bewohner dieses Landes, das wochenlange Speichern von Internet- und Telefonverbindungsdaten, nur unter strengster rechtsstaatlicher Kontrolle eingesetzt werde. Nach allem, was wir bislang wissen, stimmt das aber nicht.
Wo kein Richter, da kein ...
Ein fiktives Beispiel: Die Gemahlin eines Polizeibeamten betreibt ein Haustierblog. Sie haben vor sechs Wochen in diesem Haustierblog einen unfreundlichen Kommentar hinterlassen, irgendetwas über die natürliche Überlegenheit der Norwegischen Waldkatze gegenüber einer Russisch Blauen beispielsweise. Wochen später ist die Haustierbloggerin deshalb immer noch immer ganz aufgelöst. Zum Glück aber kennt die Betreiberin des Blogs ihre IP-Adresse, denn die wird beim Hinterlassen eines Kommentars gespeichert. Ihr Mann wiederum, der Polizeibeamte, kennt die Nummer, bei der er anrufen muss, um zu erfahren, wer hinter dieser IP-Adresse steckt. Eine Anfrage beim Internetprovider wird ihn mit der zum fraglichen Zeitpunkt dazugehörigen Haushaltsadresse versorgen.
Der Beamte könnte nun beispielsweise mal bei Ihnen zu Hause vorbeikommen, um Ihnen im persönlichen Gespräch die Vorzüge von guten Manieren im Allgemeinen und der Rasse Russisch Blau im Besonderen zu erläutern. Ein Richter spielt bei diesem Vorgang keine Rolle: Weil es sich um eine sogenannte Bestandsdaten-, keine Verkehrsdatenauskunft handelt. Einer IP-Adresse wird ein Anschlussinhaber zugeordnet, mehr nicht. Natürlich darf der Beamte das eigentlich nicht. Aber: Wo kein Richter, da kein, äh, Richter.
Kriminelle wissen schon, wie man das umgeht
Solche Bestandsdaten können, einer sogenannten Nebenabrede zwischen Justiz- und Innenministerium zufolge, auch weiterhin ohne richterliche Anordnung abgefragt werden, wie "Netzpolitik" Ende April berichtete. Das war auch bisher schon so - nur, dass nach der neuen Regelung IP-Adressen und zusätzlich auch noch sogenannte Nutzerkennungen zehn Wochen lang gespeichert werden müssten. Ein entsprechend interessierter Polizist könnte also künftig zehn Wochen rückblickend herausfinden, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war. Ohne, dass sich da die lästige Judikative einmischen würde.
Echte, rechtsstaatlich abgesicherte Anonymität im Internet wird es mit diesem Gesetzentwurf also nicht geben. Mit einer gewichtigen Ausnahme: All denjenigen nämlich, die sich technisch zu helfen wissen.
Diejenigen, die das Internet professionell zur Begehung von Straftaten nutzen, wissen natürlich längst, wie das geht. Sie als nicht krimineller Normalbürger dagegen haben Pech gehabt. Sie müssen dann eben mit Ihrem "diffus bedrohlichen Gefühl des Beobachtetseins" leben - so haben die Verfassungsrichter in Karlsruhe das 2010 formuliert.
Quelle: spiegel.de