In Sachen Datenschutz gehen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Nicht nur im privaten Bereich, auch bei Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, wird nach wie vor sehr fahrlässig mit
persönlichen Daten umgegangen.
Obwohl dem Thema Datenschutz durch den NSA-Skandal und Gerichtsurteile wie im Falle des „Rechts auf Vergessen“ in den Medien ein großer Stellenwert eingeräumt wird, sieht der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch in seinem jetzt vorgelegten Tätigkeitsbericht bei großen Teilen der Bevölkerung nach wie vor noch eine erhebliche Sorglosigkeit beim Umgang mit persönlichen Daten.
Sorgloser Umgang mit persönlichen Daten in den Sozialen Medien
Vor allem bei der Nutzung sozialer Netzwerke sieht der Datenschützer den fahrlässigen Umgang mit persönlichen Daten mit großer Sorge.
Doch auch weitere zahlreiche Beispiele für unzureichenden Datenschutz in Unternehmen und Behörden werden in dem Bericht genannt.
Datenschutz von persönlichen Krankendaten nicht ausreichend
Sorgen bereiten dem Datenschutzbeauftragten auch Patientendaten in Krankenhäusern. Es seien mehrere Fälle bekannt geworden, bei denen sich nach Schließung eines Hospitals niemand mehr für die Krankenakten zuständig fühlte und diese daher leicht zugänglich gewesen seien. Für derartige Fälle, etwa nach der Insolvenz eines Klinikbetreibers, sieht der Datenschutzbeauftragte daher einen Regelungsbedarf.
Fortschritte attestierte er dagegen den Kliniken bei der Umsetzung von Rollen- und Berechtigungskonzepten, um den Zugang zu sensiblen Krankendaten zu reglementieren. Allerdings seien hier noch effizientere Kontrollmaßnahmen und Protokolle notwendig.
Datenschutz in öffentlichen Einrichtungen: Behörden sollten sich bei Überprüfung von Anträgen mäßigen
So müssten nicht unbedingt Kopien von Dokumenten angefordert werden. Stattdessen reiche es oftmals aus, wenn Urkunden oder Dokumente vorgelegt werden.
Problematisch sieht Ronellenfitsch in seinem Tätigkeitsbericht die zunehmende Erfassung von persönlichen Daten in Kraftfahrzeugen und fordert hier zur mehr Transparenz sowie zu Datensparsamkeit
auf.
Im Bereich der Videoüberwachung weist er nochmals darauf hin, dass auch auf Wildbeobachtungskameras eindeutig aufmerksam gemacht werden muss, um Waldbesucher auf diese Überwachung hinzuweisen.
Quelle: haufe.de