Facebook müsse außerdem alle Telefonnummern löschen, die es bislang erhalten hat. Allerdings ist fraglich, ob sich das Unternehmen daran gebunden fühlt.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen Whatsapp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem verlangt er von Facebook, alle Daten zu löschen, die bereits von Whatsapp übermittelt wurden. Die Anordnung des Datenschützer hat allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen. Facebook ist nicht gezwungen, sich daran zu halten.
Ende August hatte Whatsapp angekündigt, bestimmte Daten, darunter die Telefonnummer und Informationen über die Nutzungsdauer des Messengers, an die Facebook-Unternehmensgruppe weitergeben zu wollen. Nutzer hatten keine Möglichkeit den neuen AGB zu widersprechen. Sie konnten Facebook lediglich untersagen, die Daten zu nutzen, um Werbung zu personalisieren und ihnen Freunde vorzuschlagen - die Telefonnummern werden unabhängig vom Widerspruch übermittelt.
Caspar ist der Meinung, dass Facebook die rund 35 Millionen Whatsapp-Nutzer vorher um Erlaubnis hätte fragen müssen. Diese müssten selbst entscheiden können, ob sie ihr Konto mit Facebook verknüpfen möchten. Facebook und Whatsapp seien selbstständige Unternehmen, die Daten ihrer Nutzer auf Grundlage ihrer jeweiligen Datenschutzbedingungen verarbeiteten. Weder habe Facebook eine wirksame Einwilligung der Whatsapp-Nutzer eingeholt, noch sei eine gesetzliche Grundlage für den Datenempfang vorhanden.
"Irreführung der Nutzer und ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht"
Als Facebook vor zwei Jahren Whatsapp übernahm, hätten die beiden Chefs Mark Zuckerberg und Jan Koum versichert, dass Daten der Nutzer nicht miteinander ausgetauscht würden. "Dass dies nun doch geschieht, ist nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar", sagt Caspar.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, gegen Facebook vorzugehen. Zuletzt wollte er durchsetzen, dass Facebook auch Anmeldungen unter einem Pseudonym zulässt, scheiterte aber vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Das Gericht hatte den Datenschützer an Facebooks Europazentrale in Dublin verwiesen.
Facebook wird die Anordnung wohl ignorieren
Caspar scheint überzeugt, dass er diesmal bessere Aussichten hat. Im Juli hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Da die Hamburger Niederlassung das deutschsprachige Werbegeschäft betreibe, müsse Facebook nach Caspars Auffassung die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts respektieren. Auf schriftliche Fragen zu den Rechtsfolgen der Anordnung hat die Datenschutzbehörde noch nicht geantwortet.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich Facebook diesmal an die Anordnung gebunden fühlt und den Datenaustausch tatsächlich stoppt. Auf Anfrage teilt der Konzern nur mit, dass Facebook europäisches Datenschutzrecht befolge und bereit sei, mit Caspar zusammenzuarbeiten, um dessen Fragen zu klären und Sorgen auszuräumen. Für die Nutzer dürfte der Vorstoß des Datenschutzbeauftragten deshalb keine unmittelbaren Auswirkungen haben. Die Whatsapp-Daten werden wohl auch weiterhin bei Facebook landen - morgen und auch noch in einigen Monaten.
Quelle: sueddeutsche.de