Datentransfer in Drittstaaten

Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) Datentransfers in die USA auf Grundlage des Privacy Shield für unzulässig erklärt hat, nahm er Kollateralschäden bei den europäischen Unternehmen in Kauf.

Seit Mitte des Jahres 2020 schweben Unternehmen, die US-Produkte nutzen, rechtlich in der Luft. Die Verhandlungen über ein neues EU-US-Datenschutzabkommen kommen nicht voran und Datenschutzbehörden kündigen nun an, Unternehmen im Hinblick auf den Einsatz von US-Diensten genauer prüfen zu wollen. Das ganze kann man, gelinde gesagt, nur noch als frustrierend bezeichnet werden.

Es liegt auf der Hand, dass diese Aufgabe im Hinblick auf den Umfang und die nötige Fachkenntnis, vor allem von kleineren und mittleren Unternehmen kaum zu leisten ist.

 

Wir als externe Datenschutzberater möchten Ihnen daher helfen eine Prüfung von Datentransfers in die USA (bzw. den Einsatz von US-Diensten/ -Anbietern) durchzuführen und verbleibende Risiken einzuschätzen.