Welche Daten sind geschützt?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kommt zur Anwendung, wenn:
verarbeitet, genutzt oder dafür erhoben werden, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten.
Eine "nicht automatisierte Datei" ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten mit gleichartigem Aufbau, die nach bestimmten Merkmalen zugänglich
sind und ausgewertet werden können, wobei eine manuelle Auswertbarkeit genügt. Für Akten gilt das Gesetz dann, wenn sie unter den Begriff der "nicht automatisierten Datei" fallen.
Da sich heute i.d.R. in allen Unternehmen Computer befinden, die auch persönliche Daten von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten speichern, fällt eigentlich fast jedes Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern unter das Bundesdatenschutzgesetz.
Neben dem Bundesdatenschutzgesetz gibt es noch eine Reihe von europäischen Normen und Spezialgesetzen, die eine datenschutzrechtliche Wirkung entfalten.