Jeder kennt das:
"Ich sage es dir jetzt im Vertrauen. Ich habe es im Vertrauen von Herrn XXX, der hat es im Vertrauen von Frau YYY erzählt bekommen..."
Plötzlich wissen es alle und das, obwohl es eigentlich niemand wissen sollte!
Vor jeder Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte muss geprüft werden, ob eine gültige Erlaubnis zu Weitergabe vorliegt.
Wer jedoch ist dieser Dritte? Was überhaupt sind schützenswerte Daten? Wie bekomme ich die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis?
Im Sinne des Datenschutzes in Unternehmen sind Dritte zum Beispiel Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens Daten verarbeiten (z.B. Marketing-Agenturen, Lettershops, usw.)
Diese Unternehmen sind gemäß BDSG schriftlich zu verpflichten. Hierzu legt das BDSG 10 Punkte fest, welche zwischen den Unternehmen geregelt werden müssen.
Bei Unternehmen, die außerhalb der EU Daten verarbeiten wollen, gelten noch strengere Regeln. Es müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um ein von der EU anerkanntes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Wo bieten wir diese Leistungen an?
Alsbach, Auerbach,
Babenhausen, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt
Darmstadt, Dieburg, Dreieich
Eppstein, Erbach
Frankfurt
Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Gundernhausen
Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Hofheim, Höchst
Jugenheim,
Kronberg, Königstein
Lampertheim, Langen, Lorsch
Main, Mainz, Mannheim, Michelstadt, Miltenberg, Modau, Mörfelden, Mühltal
Nieder-Ramstadt
Ober-Ramstadt, Odenwald
Pfungstadt
Reichelsheim, RheinMain, Riedstadt, Roßdorf, Rüsselsheim
Schifferstadt, Seeheim, Stockstadt
Taunus
Weinheim, Weiterstadt, Wiesbaden
Zwingenberg