Ist Datenübermittlung an Dritte zulässig ?

Jeder kennt das:

"Ich sage es dir jetzt im Vertrauen. Ich habe es im Vertrauen von Herrn XXX, der hat es im Vertrauen von Frau YYY erzählt bekommen..."

 

Plötzlich wissen es alle und das, obwohl es eigentlich niemand wissen sollte!

 

Deshalb gilt unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten

Vor jeder Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte muss geprüft werden, ob eine gültige Erlaubnis zu Weitergabe vorliegt.

 

Wer jedoch ist dieser Dritte? Was überhaupt sind schützenswerte Daten? Wie bekomme ich die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis?

Im Sinne des Datenschutzes in Unternehmen sind Dritte zum Beispiel Dienstleister, die im Auftrag des Unternehmens Daten verarbeiten (z.B. Marketing-Agenturen, Lettershops, usw.)

 

Diese Unternehmen sind gemäß BDSG schriftlich zu verpflichten. Hierzu legt das BDSG 10 Punkte fest, welche zwischen den Unternehmen geregelt werden müssen.

 

Bei Unternehmen, die außerhalb der EU Daten verarbeiten wollen, gelten noch strengere Regeln. Es müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um ein von der EU anerkanntes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

 


Wir betreuen Unternehmen bei der konformen Datenübermittlung

Wo bieten wir diese Leistungen an?

 

Alsbach, Auerbach,

Babenhausen, Bensheim, Bickenbach, Bürstadt

Darmstadt, Dieburg, Dreieich

Eppstein, Erbach

Frankfurt

Griesheim, Groß-Gerau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Gundernhausen

Heidelberg, Hemsbach, Heppenheim, Hockenheim, Hofheim, Höchst

Jugenheim,

Kronberg, Königstein

Lampertheim, Langen, Lorsch

Main, Mainz, Mannheim, Michelstadt, Miltenberg, Modau, Mörfelden, Mühltal

Nieder-Ramstadt

Ober-Ramstadt, Odenwald

Pfungstadt

Reichelsheim, RheinMain, Riedstadt, Roßdorf, Rüsselsheim

Schifferstadt, Seeheim, Stockstadt

Taunus

Weinheim, Weiterstadt, Wiesbaden

Zwingenberg