Das Vertrauen des Patienten in seinen Arzt ist eine unabdingbare Grundlage für die erfolgreiche Behandlung.Der Patient vertraut darauf, dass sein Arzt mit seinen Patientendaten verantwortungsvoll umgeht.
Die Ärzte sehen sich seit Jahren mehr und mehr einer Flut von Verordnungen, Ausführungsbestimmungen und Verwaltungsaufgaben ausgesetzt, die sie nach ihrem Berufsverständnis von der eigentlichen ärztlichen Arbeit abhalten, "Kräfte binden" und damit letztendlich nur unnötige Zeit und Kosten verursachen.
Ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für eine Arztpraxis notwendig ist hängt von verschiedenen Punkten ab.
Wir möchten auf zwei juristische Bewertungen hinweisen welche bei einer Entscheidung helfen können.
Eine juristische Bewertung finden sie hier.
Eine Stellungnahme des Hamburger Datenschutzbeauftragten im Ärzteblatt.
Setzen sie den Datenschutz noch heute in Ihrer Praxis um.
Wir beraten sie in Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit.