Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist das IT-gestützte Rechnungslegungssystem daraufhin zu beurteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen) entspricht.
Diese Anforderungen sind im Einzelnen niedergelegt in der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer: "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie" (IDW RS FAIT 1).
Die EDV-Systemprüfung ist somit keine eigenständige Prüfung, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer Jahresabschlussprüfung!
Durch unsere umfassenden Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften und betrieblichen Regelungen sowie langjähriger Praxis im IT- und TK-Umfeld, können wir Ihnen aus Sicht dieser Perspektiven bei der Erfüllung und Sicherung der Regularien helfen.
Wir bieten Ihnen an: